Corona-Schutzimpfung
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen auf einem Blick
Unter www.impfportal-niedersachsen.de bzw. der kostenlosen Telefonnummer 0800 99 88 665 können Sie sich weiter einen Impftermin für das Impfzentrum geben lassen, wenn Sie zu den bereits berechtigten Personen gehören, ggf. über eine Warteliste.
Achtung:
Seit dem 20.04.2021 ist das Impfzentrum Alfeld für die Bad Salzdetfurther Bürgerinnen und Bürger zuständig. Durch die neue Verteilung zwischen den Impfzentren Hildesheim und Alfeld ist mit einer schnelleren Terminvergabe zu rechnen. Bei Fragen zum Ort der Impfung wenden Sie sich bitte an o.g. Telefonnummer. Weitere Fragen beantwortet das Land Niedersachsen unter „FAQ Corona-Impfung“.
Weitere Dokumente:
Aufklärungsbogen MRNA-Impfstoffe (PDF, 880 kB)
Einwilligung für Impfung mit MRNA-Impfstoff (PDF, 925 kB)
Aufklärungsbogen Vektor-Impfstoffe (PDF, 896 kB)
Einwilligung für Impfung mit Vektor-Impfstoff (PDF, 962 kB)
Nieders. Corona-VO ab 24.04.2021 (PDF, 284 kB)
Anfahrt der Impfzentren Hildesheim & Alfeld
Diese Unterlagen müssen mitgebracht werden:
- die Terminbestätigung
- den Ausweis
- den Impfpass (soweit vorhanden)
- den unterschriebenen Aufklärungsbogen
- den ausgefüllten und unterschriebenen Anamnese-Bogen mit Einwilligungserklärung (Der Anamnese-Bogen muss sorgfältig und vollständig ausgefüllt werden; der Impfarzt vor Ort kann sonst die Impfung möglicherweise ablehnen. Deshalb wird empfohlen, ihn nicht erst im Impfzentrum aufzufüllen, sondern schon vorher in Ruhe zu Hause.)
Mit dem Taxi ins Impfzentrum? Das müssen Sie beachten
Wer gesundheitsbedingt auf einen Einzeltransport zum Impfzentrum angewiesen ist, benötigt eine Transportbescheinigung des Hausarztes, so wie es auch bei anderen Arztterminen notwendwendig ist, damit die Krankenkasse die Kosten übernehmen kann. Für die Impffahrten werden sowohl für die erste als auch für die zweite Impfung eine Verordnung für die Hin- und Rückfahrt zum Impfzentrum benötigt. Das örtliche Taxi- oder Mietwagenunternehmen sollte schon bei der Vorbestellung der Impffahrt darauf hingewiesen werden, dass eine Verordnung zur Krankenbeförderung vorliegt. Am Tag der Impfung muss die Verordnung dann beim Fahrer vorgezeigt werden. Wenn der Fahrer die geimpfte Person wieder zuhause absetzt, bekommt er die Verordnung ausgehändigt. Eine Zuzahlung ist nicht zu leisten.