Buehnenbild_Vorstand_DMoeller-DRK-Region-Hannover_RD_Rettungswagen.jpg Foto: D. Möller / DRK

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  1. Das DRK
  2. Wer wir sind
  3. Satzung

§ 1 und § 2 der Satzung des DRK

Ansprechpartner

Herr
Antonio Rehberg

Tel: 0176-90 79 39 19
antonio.rehberg@drk-bad-salzdetfurth.de

Im Winkel 1
31162 Bad Salzdetfurth

§ 1 - Name, Rechtsform, Verflechtung

(1) Der Verein führt als Mitgliedsverband eines Kreisverbandes den Namen „Deutsches Rotes Kreuz, Ortsverein Bad Salzdetfurth e.V.“

Sein Sitz ist in 31162 Bad Salzdetfurth.

Zur Gründung ist die Zustimmung des Kreisverbandes erforderlich.

Die Satzungen des Bundes-, Landes- und Kreisverbandes sind für den Ortsverein und seine Gliederungen (Organisationen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen) verbindlich. Die Bestimmungen der übergeordneten Verbände gehen denen des nachgeordneten Verbandes vor.

(2) Sein Kennzeichen ist das völkerrechtlich anerkannte Rote Kreuz auf weißem Grund.

Seine Anwendung erfolgt entsprechend den Ausführungsbestimmungen des Internationalen Roten Kreuzes zur Verwendung des Wahrzeichens des Roten Kreuzes.

Das Recht zur Führung wird durch den Bundesverband vermittelt.

(3) Sein Tätigkeitsbereich umfasst das Gebiet der angehörenden Ortschaften von Bad Salzdetfurth.

Eine Erweiterung der Tätigkeitsbereiche bedarf der Zustimmung des zugehörigen Kreisverbandes.

(4) Der Ortsverein ist ein rechtsfähiger Verein, weil ein Bedürfnis hierfür anerkannt worden ist. Seine Eintragung in das Vereinsregister setzt die vorherige Zustimmung des Präsidiums des Kreisverbandes voraus. Die Eintragung in das Vereinsregister ändert nichts an den Rechten und Pflichten des Ortsvereins innerhalb des DRK, insbesondere gegenüber dem zuständigen Kreisverband. Er führt den Namen „Deutsches Rotes Kreuz, Ortsverein Bad Salzdetfurth mit dem Zusatz „e.V.“.

(5) Der Ortsverein ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Hildesheim unter der Vereinsregister-Nr. 1370 eingetragen.

§ 2 - Selbstverständnis

(1) Das Deutsche Rote Kreuz ist die Gesamtheit aller Mitglieder, Verbände, Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des Roten Kreuzes in der Bundesrepublik Deutschland.

Die Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz steht ohne Unterschied der Nationalität, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen Überzeugung allen offen, die gewillt sind, bei der Erfüllung der Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes mitzuwirken.

(2) Der Ortsverein bekennt sich zu den sieben Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung: 

  • Menschlichkeit
  • Unparteilichkeit
  • Neutralität
  • Unabhängigkeit
  • Freiwilligkeit
  • Einheit
  • Universalität.

Diese Grundsätze sind für den Ortsverein und seine Gliederungen (Organisationen, privatrechtliche Gesellschaften und Einrichtungen) sowie für deren Mitglieder verbindlich.

Satzung zum Download